Der Hauptpersonalrat ist die beim der obersten Dienstbehörde (Ministerium) angesiedelte Stufenvertretung der dreistufigen Landesverwaltung oder Bundesverwaltung.
as Personalvertretungsrecht kennt neben den örtlichen Personalvertretungen, den lokalen Personalräten, die sogenannten Stufenvertretungen (Bezirkspersonalrat und Hauptpersonalrat). Der Gesamtpersonalrat in der einstufigen Kommunalverwaltung ist dagegen keine Stufenvertretung.
In § 53 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) heißt es:
"Für den Geschäftsbereich mehrstufiger Verwaltungen werden bei den Behörden der Mittelstufe Bezirkspersonalräte, bei den obersten Dienstbehörden Hauptpersonalräte gebildet."
In § 50 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) NRW heißt es:
"In der Landesverwaltung werden für den Geschäftsbereich mehrstufiger Verwaltungen bei den Mittelbehörden Bezirkspersonalräte und bei den obersten Landesbehörden Hauptpersonalräte gebildet."
Die Mitglieder des Hauptpersonalrates werden von den zum Geschäftsbereich der obersten Dienstbehörde gehörenden Beschäftigten gewählt, also der obersten Dienstbehörde selbst und aller ihr nachgeordneten Behörden.
Der Hauptpersonalrat ist als Stufenvertretung für alle Beschäftigten, die zum Geschäftsbereich der obersten Dienstbehörde gehören, zuständig.
Ausgenommen von der Zuständigkeit des Hauptpersonalrats sind allerdings die Angelegenheiten, die nur die Beschäftigten der Behörde der obersten Dienstbehörde selbst betreffen; für sie ist nach dem Personalvertretungsgesetz der örtliche Personalrat der obersten Dienstbehörde zuständig.
Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
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